Mittwoch, 21. März 2012

Fatawas- wohin geht der Islam?


Folgende Fatwas habe ich aus dem Internet kopiert. Man moege mir Einseitigkeit vorwerfen oder Leichtglaeubigkeit. Ich sage nur dazu: bitte prueft selber nach und forscht , inwiefern Sheiks menschenunwuerdige Fatwas abgeben. 

Und eine Bitte: Fangen wir an zu denken und den Koran und seine Lehren zu verteidigen.

Fatwa zur Frage der Religionsfreiheit: "Es gibt keinen Zwang im Glauben" (Sure 2, 256)

Der Islam verkündet keine Glaubensfreiheit, da die Menschen von Allah zum Dienst für ihn geschaffen wurden
Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh al-Fawsan, Mitglied des Vorstands der muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens
(Institut für Islamfragen, dh, 27.07.2011)
Frage: "Wir hören neuerdings öfter die Aussage: 'Der Islam garantiert Glaubensfreiheit'. Diejenigen, die das behaupten, beziehen sich dabei auf den Koranvers 'Es gibt keinen Zwang im Glauben' (Sure 2, 256). Nun, stimmt diese Behauptung?"

Antwort: "Das ist eine Lüge, die Allah zugeschrieben wird. Der Islam hat nicht die Glaubensfreiheit verkündigt. Der Islam verkündigte das Verbot des Polytheismus und Unglaubens und schrieb den Kampf gegen die Polytheisten vor. Falls der Islam die Glaubensfreiheit verkündigt hätte, hätte die Menschheit weder die Sendung der Gesandten, noch die Herabsendung der Bücher [der Offenbarungen] benötigt. Die Menschheit hätte weder [die Anweisung zum] Djihad noch zum Kampf nach Allahs Willen benötigt. Wenn dem so wäre, könnte jeder leben wie er wollte, jeder wäre frei. Nein, ganz im Gegenteil sagt Allah: 'Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen' (Sure 51, 56). Allah sagte nicht, dass jeder nach seinem [eigenen] Willen leben dürfe, sondern '... nur, damit sie Mir dienen.'

Allah sagte auch: ' Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung [mehr] gibt und die Religion Allah gehört' (Sure 2, 192). Derjenige, der sich weigert, Allah anzubeten, wird bekämpft. Er darf nicht sich selbst überlassen werden, sondern muss solange bekämpft werden, bis er entweder zur Religion [des Islam] zurückkehrt oder getötet wird.

Der Islam hat nicht die Glaubensfreiheit der falschen [wörtlich: ungläubigen] Religionen verkündigt. Dies ist eine Lüge, die Allah zugeschrieben wird. Allah sendet die Bücher herab, sendet die Gesandten, schreibt den Djihad vor und schreibt die Bestrafungsmethoden und die Strafen vor, um die Menschen vor dem falschen Glauben und dem korrupten Denken zu schützen. Allah möchte die Menschen auf diese Weise schützen, weil sie Allahs Knechte sind. Deshalb müssen die Menschen lediglich Allah allein anbeten, ohne ihm etwas beizugesellen [etwas anderes neben ihm zu verehren]. Andernfalls müssen die abschreckenden Strafen vollzogen werden; also die Strafen, die Allah vorgeschrieben hat.

Die Aussage Allahs 'Es gibt keinen Zwang in der Religion' meint keine Meinungsfreiheit, sondern, dass dieser Koranvers nicht die Menschen zwingen kann, an die Religion [des Islam] im Herzen zu glauben. Dies kann nur Allah bewirken: '...du kannst dem den Weg nicht weisen, den du liebst; Allah aber weist dem den Weg, dem Er will' (Sure 28, 56). Nur Allah kann die Herzen rechtleiten. Dies kann nicht durch Zwang geschehen, sondern nur durch freien Willen. Wir kämpfen jedoch gegen die Ungläubigen und die Polytheisten, denn Allah hat uns das vorgeschrieben. Wir laden zum Guten ein und verbieten das Unrecht. Wir erklären das und sagen nicht 'Es gibt keinen Zwang in der Religion'.

Wir zwingen die Menschen nicht zum Glauben, aber wir bestrafen denjenigen, der die Religion [des Islam] verlassen hat. Wer aber seinen Unglauben im Herzen versteckt, der wird Allah überlassen. Nur Allah kann solche Menschen [die rein äußerlich den Gesetzen des Islam folgen] besiegen. Dies ist die Bedeutung des Verses 'Es gibt keinen Zwang in der Religion'. Allah sagt: ' Du kannst dem den Weg nicht weisen, den du liebst; Allah aber weist dem den Weg, dem Er will' (Sure 28, 56).

Wer sagt: 'Es gibt keinen Zwang in der Religion' sagt ebenfalls: 'Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung [mehr] gibt und die Religion Allah gehört.' (Sure 2, 192)'. Also, warum nennen Sie einen Koranvers und übersehen einen anderen?"

Mein Kommentar: Nehmt die Beine in die Hand und rennt!

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim ein Verhältnis mit Sklavinnen haben darf, ohne sie zu heiraten

Wenn die Bedingungen zur Versklavung der Frau gegeben sind, ist es erlaubt, weil die Frau dann als Besitz gilt
Rechtsgutachten-Nr.: 8747 vom 20.06.2001
Von dem Rechtsgutachtergremium www.islamweb.net, einem Fachgremium muslimischer Gelehrter unter der Leitung zwei promovierter Islamwissenschaftler, die sich auf den Erlass theologischer Rechtsgutachten spezialisiert haben 
(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011)
Frage: "Was bedeutet [Sure 23,1-6:“Selig sind die Gläubigen, die ... sich des Geschlechtsverkehrs enthalten ... außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.“]: 'was sie von Rechts wegen besitzen?' Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?"

Antwort:
 "Der richtige Text dieses [Koranverses] lautet folgendermaßen: 'außer gegenüber ihren Gattinnen oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.' Gemeint sind Knechte, die als Besitz ihres Herrn und als seine Sklaven gelten. Das können Männer oder Frauen sein.

Der Inhalt des Ausdrucks 'von Rechts wegen besitzen' meint weibliche Knechte, d.h. Sklavinnen. Der Besitzer dieser Frauen darf mit ihnen ohne Ehevertrag, Zeugen oder Morgengabe verkehren, denn diese Frauen sind nicht seine Ehefrauen. Wenn er mit ihnen verkehrt, werden sie 'Sarari' genannt. Dies ist die Pluralform von 'Suri'a'.

In unserer Zeit ist die Sklaverei fast verschwunden. Es gibt mittlerweile weder Sklaven noch Knechte, die Gründe dafür sind bekannt. Das heißt jedoch nicht, dass die Vorschrift zur Versklavung ausgetilgt ist, falls die passenden Bedingungen dafür gegeben sind, z. B. im Fall eines Krieges zwischen Muslimen und Ungläubigen. Die Frauen derjenigen, die [gegen Muslime] kämpfen, gelten als Kriegsbeute [für Muslime]. Für diese Frauen gelten die Vorschriften der Sklavinnen und das 'von Rechts wegen besitzen', selbst wenn weltliche Gesetze dies verbieten würden.

Falls die Bedingungen für das Besitzen dieser Frauen nicht vorhanden sind, gilt das Prinzip 'Alle Menschen sind frei'."

Mein Kommentar: Nach dieser vorherrschenden Lehrmeinung wuerde dies bedeuten, dass (leider) heutzutage die Frau nicht als Besitz angesehen werden kann, weil es die Gesellschaft nicht erlaubt, sollte sich dies aber (hoffentlich) aendern, dann waere das Prinzip  der Freiheit aufgehoben....

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen