Mittwoch, 14. März 2012

Der Ehevertrag



Können Kinder verheiratet werden?

Die Koranischen Erzählungen erwähnen keine spezifischen Eheschliessungsgesetze, jedoch wird klar auf eine legitime Heirat zweier Partner hingewiesen. Das Zusammenleben soll unter einer „Heirat“ geregelt werden, um die Rechte und Pflichten der Eheleute zu bestimmen und dessen Missbrauch zu verhindern.
Im Koran wird jedoch nicht auf eine spezifische Tradition eines Volkes- auch nicht speziell des arabischen- eingegangen, der Koran lässt die Details einer Heirat soweit offen, als dass sie kein universelles Gesetz betreffen. Jede Nation und Gesellschaft ist frei, eine Heirat gemäss ihren Traditionen zu feiern und auszuführen.

Die Nikaah (Heirat) ist im Koran als 'Meethaqan Galezaan' beschrieben.

004:021
"Wie könnt ihr es zurücknehmen, wo ihr doch zueinander gegangen seid und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben? (Meethaqan Galezaan)"

Der 'Meethaqan Galezaan (Festes Abkommen) ist einer der stärksten Abkommen, das man machen kann und wird im Koran ferner erwähnt:

  • Das feste Abkommen der Kinder Israil mit Gott in Hinsicht des Sabbats(4:154)
  • Das feste Abkommen von Gott mit allen Propheten(33:7)
Die grosse Wichtigkeit dieses Abkommens kann in diesen zwei Beispielen klar abgelesen werden. Das einzige Mal, wo wir diesem Ausdruck in einem anderen Zusammenhang begegnen, ist in 4.21 im Zusammenhang mit „Nikaah“ (Heirat)
Da einfache Verträge mindestens zwei Zeugen verlangen (2:282), gibt es kein Argument dagegen, unabhängige Zeugen hinzuzuhiehen, um den Vertrag der Heirat zu bestätigen. Daneben sollten beide Parteien Urteilsfähig sein und volljährig, um die Pflichten einer Ehe eingehen zu können.


Wie sieht es nun mit Kinderehe aus? War Aischa wirklich eine Kinderbraut?


Als erste Tatsache ist hier festzuhalten, dass es keinerlei Erwähnung von Aischa im Koran gibt. Tatsächlich findet sich keine Nennung einer oder mehrer Ehefrauen des Propheten oder Prophetengefährten oder andere zu jener Zeit lebende Persönlichkeiten.Die einzige Ausnahme ist Zaid (33.37, der adoptierte Sohn des Propheten), welcher in einem bestimmten Zusammenhang des Heiratsrechtes und der damit verbundenen Verwandtschaftsverhältnisses genannt wird. (Ein Adoptivverhältnis kann keine Blutsverwandtschaft ersetzen und darf nicht als solches behandelt werden)
Die andere Ausnahme ist „Abu Lahab (111.1) , der mit „Vater der Flamme“ übersetzt wird. Ob diese Bezeichnung nun eine spezifische Person oder ein allgemeiner Ausdruck meint (Satan), kann an einem anderen Ort diskutiert werden.
Alle anderen Informationen, was Frauen des Propheten oder seine Gefährten betrifft, finden sich nur in den Sekundärquellen des Islams, namentlich den Ahadithkollektionen.

Können wir ein angemessenes Alter für die Ehe aus dem Koran ableiten?

004:006
Prüft die Waisen (wa-ibtalu l-yatama) bis sie das Ehealter erreichen (balaghu l-nikaha) wenn ihr an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihr Besitz aus, und verzehrt ihn nicht masslos ihrem Erwachsenwerden zuvorkommend.Wer vermögend ist, der soll sich enthalten, wer arm ist, der soll in rechtlicher Weise davon zehren.Und wenn ihr ihnen dann Ihren Besitz aushändigt, dann nehmt Zeugen in ihrer Anwesenheit. (Fa-ashiddu alayhim) :
Doch Allah genügt als Abrechner.“

Keine Erwähnung von Kindern. Im Gegenteil, in dem Befehl das heiratsfähige Alter zu erreichen, liegt der Aspekt des Verstehens, des gerecht Richtens, des Erreichens eines Alters, wo mit Besitz sorgfältig umgegangen werden kann. Die Erwähnung von Zeugen in ihrer Gegenwart impliziert deutlich eine Zuweisung der Verantwortung. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass dieser Vertrag mit Kindern geschlossen werden darf. Physische und psychische Volljährigkeit sind wichtige Faktoren, um einen Ehevertrag eingehen zu können.
Dazu kommt, wie wir oben gesehen haben, dass der Vertrag (meethaqan galezaan) eine grosse Verpflichtung darstellt, die zwei Parteien miteinander eingehen. Ein Kind kann niemals fähig sein, einen solch wichtigen Vertrag einzugehen.
Es liegt die Schlussfolgerung nahe, dass es sich beim Alter von Aischa, wie wir es von den Ahadithen kennen, um eine Verleumdung des Propheten handeln muss. Würde ein Prophet sich den Offenbarungen Gottes entgegenstellen und in eigenem Ermessen handeln?

Die Frage nach dem Alter Aischas kann nach den Angaben , die wir in den Zweitquellen finden, übrigens errechnet werden. Wenn wir dies tun, dann kommen wir auf ein Alter von 19 Jahren und nicht neun Jahren,wie angeblich angenommen. Dieser Beweis kann jedoch nicht als Argumentation hinzugezogen werden, da wir uns primär an der ersten Quelle, dem Koran zu richten haben. Es soll nur zeigen, dass sich- wieder einmal- die Zweitquellen in ihrer Aussage widersprechen und wir uns niemals in einer wichtigen Sache auf Fatwas stützen dürfen, die von jenen unsicheren Quellen abgeleitet wurden. Das würde fatale Folgen haben. (Und wie die Geschichte beweist, hatte es dies schon ) Wann wachen gewisse Leute endlich auf?


Schlussfolgerungen zur Ehe

  • Ein Ehebündnis ist in den Augen Gottes keine leichtfertige Sache, sondern eine grosse Verantwortung.
  • Ein Ehebündnis gilt als Vertrag. So müssen beide Parteien völlig mit dem Vertrag einverstanden sein- das heisst, sie müssen den Vertrag verstehen und seinen Inhalt zusammen mit den verbundenen Rechten und Pflichten.
  • Beide Parteien müssen physisch und psychisch volljährig sein, voll urteilsfähig
  • Um einen Vertrag zu bekräftigen, werden Zeugen hinzugezogen. Es sollten mindestens zwei sein.
  • Zu einem Heiratsvertrag gehört die Brautgabe als Geschenk (was und wie hoch diese sein soll ist nicht definiert)
  • Heiratsbünde sind gemacht mit der Absicht, ein Leben miteinander zu verbringen. Der Koran gibt klare Regeln, wie eine Scheidung zu erfolgen hat,  spricht sich jedoch ganz klar gegen eine Zeitehe aus. (siehe den Artikel- Zeitehe)


Woher nehmen wir unser Wissen über die Frauen des Propheten?

Die erste Quelle, welche uns mit Informationen über die Frauen des Propheten versorgt, ist die Biographie des Propheten-Friede sei auf ihm. Dies führt uns zu einem professionellen Historiker, Ibn Ishaq (geb. 704 CE) Ibn Ishaqs Arbeit hat nicht überlebt, sondern wurde vielmehr in verschiedene Richtungen übersetzt, dies geschah durch verschiedene Leute..Einer der bekanntesten Übersetzungen, die uns erreichen ist jene via Ibn Hisham (gest. 833) , der sie seinerseits von Al-Bakkai erhalten hat. Jener wiederum von Ibn Ishaq.

Ibn Ishaq (geb704 CE) ---------> Al Bakkai -----------> Ibn Hisham(gest. 833CE)


Ein Historiker ist primär auf die älteste, fundierteste Quelle angewiesen. Die erste Zusammenstellung der Prophetenbiographie, 150 Jahre nach dem Tode des Propheten basierend auf mündlichen Überlieferungen, ohne jegliche Überprüfung der Authentität ihrer Inhalte, wirft mehrere Probleme für Historiker auf. Ibn Ishaq's Arbeit wird teilweise von Muslimischen Gelehrten, wie auch westlichen Gelehrten kritisiert. Jedoch ist diese Diskussion ausserhalb des Inhaltes dieses Artikels .
Es ist nützlich zu wissen, dass keine Informationen gefunden worden sind, die ausserhalb dieser Aufzeichnungen (von Ibn Hishams Notizen) wären. Welch ein Grad von Vertrauen muss so in eine Erzählung gesetzt werden, die sich über ein Jahrhundert von der Originalquelle entfernt hat- und dies nur in den Köpfen der Traditionalisten.
Hadithkollektoren wie Imam Buchari entfernten sich von früheren Historikern bei annähernd einem neuen Jahrhundert. Kann ein Zusammensteller wie Buchari uns neue Informationen beschaffen hinsichtlich der Biographie des Propheten, welche Ibn Ishaq ein Jahrhundert früher nicht konnte? Oder zeichnete er einfach ein neues Bild vom noch nicht ausgeschöpften Pool der Traditionen? Eine seriöse und tiefere Analyse der Islamischen Quellen scheint strengstens nötig zu sein, um eine bessere Idee der verflüssigten Erzählungen zu bekommen, auf welche sich die heutigen Muslime stützen und als Tatsachen akzeptieren...



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