NIKAAH AL-MUT'AH - Zeitehe
Nikaah al-mut'ah, oder allgemein bekannt als Muta ist ein temporärer Ehevertrag zwischen zwei Partien, abgemacht für eine bestimmte Zeit, beginnend mit der Unterzeichnung eines solchen Vertrages. Dieser Vertrag hat keine kürzeste Dauer, beispielsweise kann dieser Vertrag für 45 Minuten , eine Nacht, ein Monat oder zehn Jahre geschlossen werden. Diese Zeitspanne wird mündlich vereinbart und eine Form von Mahr (Geschenk) wird oftmals in dieser Periode bereitet. Der Mann und die Frau können sich privat treffen und als Ehepartner zusammenleben. Am Ende der festgesetzten Zeit wird die Zeitehe automatisch geschieden und man braucht nicht extra eine Scheidung auszusprechen oder vor einem Qadi zu erscheinen.
Diese Form der Ehe ist üblich und akzeptiert nur im Shia-Islam, im Sunni-Islam dagegen verboten. Beide jedoch, Shia und Sunna sind sich darüber einig, basierend aus den Zweitquellen des Islams, dass diese Form der Ehe zur Zeit des Propheten praktiziert wurde und auch als erlaubt angesehen wurde. Sunna-Muslime glauben, dass diese Praxis später durch andere Verordnungen ersetzt wurde, wohingegen Shia-Muslime daran festhalten, als Beweis sehen sie dafür Überlieferungen, die bestätigen sollen, dass ein Kaliph diese Form der Ehe erlaubt habe. Die Diskussionen zwischen den beiden Parteien sind oft endlos und zermürbend , da sich beide auf angeblich authentische Quellen stützen...
Es muss wohl nicht extra darauf hingewiesen werden, dass das Konzept einer Zeitehe absolut Nicht existiert im koranischen Konzept. Der Koran regelt den Ehevertrag, der Nikaah genannt wird. Diese Ehe ist unterstützt und als rechter Weg bezeichnet.
Im Koran finden sich alle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen Ehevertrag einzugehen. So müssen die Ehepartner mündig, psychisch zurechnungsfähig sein und beide ihre Zustimmung geben. Der Koran regt zur Ehe an; im Gegensatz dazu verurteilt er ausserehelichen Geschlechtsverkehr und Prostution aufs Schärfste. Er regelt die Rechte beider Parteien und lässt auch die Scheidung nicht aussen vor.
Shia benützen den Koran, um ihre Vorstellung der Zeitehe zu beweisen. Die Shia nehmen oft den Vers 4:24 zu Hilfe, um ihre Praxis der Mutah zu rechtfertigen:
004.024
"Also verboten sind schon verheiratete Frauen, ausser, was eure Hand besitzt. Dies hat Gott euch verordnet (verboten) Und es ist für euch gestattet, was über dies hinausgeht, dass ihr mit euren Vermögensgütern Frauen erstrebt als fest Verehlichte, nicht als Unzuchttreibende, und wenn ihr somit in ihren Genuss (Arabic: is'tamta'tum) kommt, dann gebt ihnen ihr Brautgeschenk wie verordnet (Arabic: faatuhunna ujurahunna faridatan) und es ist kein Vergehen über das, was ihr euch nach dem Brautgeschenk einigt, und Gott ist allwissend, allweise."
Die Shia behaupten, dass der Arabische Ausdruck 'istamta'tum' eine Referenz zur Zeitehe darstellt, indem sie die Zweitquellen hinzuziehen, um ihre Position zu untermauern.
Der Koran bleibt jedoch die Erstquelle der Interpretation. Wenn wir den Ausdruck im Koran, im Zusammenhang des Kontextes der Sura und des ganzen Korans studieren, wird klar, dass die Erklärung der Shia nicht bestätigt werden kann.
Wenn wir den Vers in seinem Umfeld lesen wird klar, dass der Ausdruck 'is'tamta'tum' eine Referenz zu vereinbarten Vorteilen der beiden darstellt, welche Ehefrau und Ehemann voneinander erhalten, wenn sie heiraten.
In diesem speziellen Kontext sehen wir das Beispiel eines Mannes, da die ganze Sura über die Rechte der Frauen aufklärt. Jedoch werden an anderen Stellen im Koran exziplit auf die Vorteile der Ehe eingegangen welche unter anderem mit Ruhe,I (30:21) und Intimität (2:187) zwischen den beiden beschrieben wird. Die Frau wird als Kleid des Mannes und umgekehrt beschrieben. Es gibt keinen einzigen arabischen Ausdruck, sei es im Umfeld des Verses 4:24 noch sonstwo, der eine Zeitehe verlangen könnte.
IS'TAMTA'TUM Verstehen
Is'tamta'tum ist eine Form des Stammes 'Mim-Ta-Ayn' und meint "Vorteil", sich erfreuen durch eine Abmachung oder profitieren voneinander. Vergleiche mit dem gleichen Ausdruck an anderen Orten untersützen diese Interpretation:
006.128 (Teil)
"Eines Tages werden wir sie alle zusammenführen und sagen: Oh, ihr Gemeinschaft der Jinn. Sicherlich habt ihr viele der Menschen irregeleitet. Und ihre Freunde unter den Menschen werden sagen: Unser Herr, wir profitierten (Arabic: is'tamta'a) voneinander!...."
009.069 (Teil)
"Im Falle derjenigen, die vor euch waren, sie waren Stärker als ihr und hatten mehr Besitz und Kinder. So erfreuten( Arabic: fa-is'tamta'u) sie sich an ihrem Teil und ihr erfreut euch (Arabic: fa-is'tamta'tum) wie diejenigen sich erfreuten (Arabic: is'tamta'a) , die vor euch waren...
Schlussfolgerungen:
- Das Konzept der Zeitehe ist dem Koran fremd. Sogar 4.24, von der Shia benutzt , belehrt uns, dass eine Ehe nicht zur Lust sondern als ernsthafter Ehebund eingegangen werden soll. Es gibt keinen Beweis oder dafür, dass der Ausdruck 'is'tamta'tum', wie er in 4.24 erscheint, Zeitehe bedeuten soll.
- Dass ein Prophet eine solche Praxis, die klar gegen den Koran steht, erlaubt haben soll, ist schwer zu akzeptieren. Es ist schon eher möglich, dass Individuen, welche ihre Lust befriedigen wollten ohne zu heiraten, diese Praxis dem Propheten in den Mund gelegt haben, welche später zu einem oder mehrern Hadithen zusammengefasst worden sind, dies Jahrhunderte nach dem Tode des Propheten.
- Die Form der Zeitehe ist nichts anderes als eine Form der Prostution, der ein religiöses Kleid gegeben wurde. Die endlosen Diskussionen stützen sich tatsächlich nur auf Zweitquellen des Islams. Der Koran gibt solchen Quellen keinerlei Recht, um zu richten.:
068:036-38: "Was ist falsch mit euch? Wie richtet ihr? Oder habt ihr ein anderes buch ,das ihr studiert und wo ihr findet, was ihr euch wünscht?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen