Montag, 27. Februar 2012

Ausserehelicher Geschlechtsverkehr / Zina


Zina

Der Koran wurde den Muslimen gegeben als SHARIAH (5.48) und der Koran übertrifft die vorherigen Offenbarungen, oder die Offenbarungen, die heute neben dem Koran existieren. Die beantwortet auch die Fragen von jenen, die eine Steinigung damit rechtfertigen, da sie in den vorherigen Offenbarungen erwähnt sei - der Koran sagt klar, dass er die Schriften bestätigt und sie übertrifft.

Es ist klar, dass Gott den Muslimen und dem Propheten befohlen hat, mit dem Koran zu richten..Der Prophet war ein Diener Gottes und würde niemals etwas angeordnet haben, was sich nicht im Buch Gottes findet. Der Koran selbst wiederholt seine Aussagen in vielfältiger Weise, damit alle Aspekte eines Problemes klar werden.

17.89
Denn fürwahr, wir haben in diesem Koran jeder Art von Lehre viele Facetten gegeben, für die Menschheit. Doch die meisten Menschen sind unwillig, irgend etwas ausser Blasphemie zu akzeptieren.
Wa laqad yarafna lilnas fi hadha alQuran min kulli mathalin...“

Bezeichnend in diesem Aya, dass Gott nicht nur von Gläubigen oder Ungläubigen spricht, nein er spricht zur gesamten Menschheit beim Gebrauch des Wortes NAS, dies beinhaltet auch die Muslime, die als allererste heutzutage behaupten, das Buch Gottes sei nicht komplett und sich nach anderen Quellen richten.
Nachdem es uns klar geworden ist, dass der Prophet nur mit dem Buch Allahs gerichtet hat, lasst uns schauen, was im Koran über die Strafe von Zina geschrieben steht:

In den Versen 4.15 und 4.16 spricht Gott von FAHISCHA, was ein weitläufiger Begriff ist und Unanständiges, unflätiges Verhalten gegen die Moral, schlechter Gebrauch von Worten primitive und verletzende Aussagen etc.= unmoralisches Verhalten beschreibt. Innerhalb dieses Ausdruckes finden wir auch den Ehebruch oder ausserehelichen Verkehr. (beides in Arabisch mit ZINA umschrieben)

4.15
Und was jene von euren Frauen angeht, die unmoralischen Verhaltens (arabisch Fahischa) schuldig werden, ruft vier von euch, die Zeugen ihrer Schuld waren und wenn diese Zeugnis davon geben, beschränkt die schuldigen Frauen auf ihre Häuser, bis der Tod sie wegnimmt oder Gott ihnen einen Weg eröffnet.

4.16
Und straft beide der schuldigen Parteien (wörtlich:und die beiden von euch, die dessen schuldig werden, ) aber wenn sie beide bereuen und sich bessern, dann lass sie allein : denn siehe Gott ist Reueannehmend Gnadenspendend.

  • In 4.15 sind klar die Frauen angesprochen und es werden klar vier Zeugen benötigt. Wie kann so ein Vergehen bezeugt werden? Dies impliziert, dass das Vergehen öffentlich geschieht . Dies deutet eher auf Prostution als auf gleichgeschlechtliche Beziehungen
  • Beschränkt sie auf ihre Häuser=Hausarrest , bis Gott ihnen einen Weg öffnet, durch Verzeihung, durch Heirat etc.
  • 4.16 hingegen erwähnt „beide schuldigen Parteien“. Bei der wörtlichen Übersetzung scheint es sich jedoch auf die Männer zu beziehen.
  • Wird 4.16 so verstanden, dass hier beide Geschlechter angesprochen sind, wird klar, dass im allgemeinen Fall hier nicht vier Zeugen verlangt werden, es handelt sich nicht um ein öffentliches Vergehen, eine Strafe ist hier, wird jedoch nicht weiter ausgeführt. ES HANDELT SICH HIER NICHT UM ZINA:
  • Der Weg zur Besserung wird bereitet: der Hinweis auf Gott als Reueannehmend gnadespendend ist klar.


Vergleichen wir diese Verse mit 4.25 ,wo Allah über FAHISCHA mit Frauen, „die durch eure Hand gebunden sind“ spricht:

4.25
Und wer von euch nicht die Mittel aufbringen kann, dass er Gläubige und nicht an einen Vertrag gebundene Frauen heiratet, dann von denen, die durch eure Hand gebunden sind, von euren gläubigen Mägden, Und Gott weiss alles über euren Glauben: jeder von euch ist ein Abkömmling des anderen. Heiratet sie dann mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihr Geld auf gerechte Weise - sie sind Frauen, die sich zur ehrbaren Ehe geben, nicht zur Unzucht noch als heimliche Liebesgefährtinnen. Und wenn sie verheiratet sind und danach unmoralischen Verhalten (arabisch fahischa) schuldig geworden sind, sollen sie der Hälfte der Strafe unterliegen, der nicht an einen Vertrag gebundene Frauen, welche verheiratet sind, unterliegen.

  • Als erstes sehen wir in diesem Vers klar, dass Gott niemals eine ausserehlichen Verkehr mit „durch eure Hand gebundene Frauen oder Mägde“ erlaubt: Diese Frauen sollen geheiratet werden
  • das Geld bezieht sich entweder auf die Morgengabe, das Geschenk an die Frau, die zum Ehevertrag gehört, oder auf die Mittel der Frauen, die hier angesprochen sind, die anvertrauten Waisen
  • Die Hälfte der Strafe wird hier erwähnt, es gibt keine Hälfte der Todesstrafe!

In 33.30 sind die Frauen des Propheten angesprochen, denen, bei einem Akt des „FAHISCHA „die Strafe verdoppelt wird.

33.30
Ihr, die Frauen des Propheten, wer von euch mit einer klaren Abscheulichkeit (arabisch Fahischa) kommt, der wird ihre Strafe verdoppelt und dies ist ein leichtes für Gott.
  • Nach traditioneller Auffassung würde das ein zweimaliges Steinigen verlangen, eine völlig unlogische Forderung
  • hier sehen wir auch, dass sogar die Frauen des Propheten nicht als „unfehlbare Vorbilder“ herangenommen werden können, wie es uns die Hadithliteratur weissagen möchte

Zina im Koran

24.2
Diejenige und derjenige, die Zina begehen: also straft jeden von Ihnen mit hundert Schlägen und es soll euch für sie beide kein Mitleid in der Religion Gottes ergreifen, wenn ihr an Gott und den letzten Tag glaubt und es soll bei der Bestrafung einen Teil der Gläubigen anwesend sein.
  • so sehen wir in diesem Aya dass Gott die Strafe hier exziplit für ZINA erklärt. Ist die Strafe für „fahischa“ nicht genauer definiert, ausser des Hausarrestes für die Frauen, so haben wir hier eine genaue Vorgabe, was bei Zina zu tun ist.Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Bedingung der vier Zeugen,(24.4) die den Akt der ZINa bezeugen können. Aus drei Gründen: weil die Strafe hart ist
    weil das Vergehen in den Augen Gottes gross ist
    weil eine Verleumdung ausgeschlossen werden soll
  • hundert Schläge: Im arabischen ist das Wort „Gilda“ erwähnt, in seiner ursprünglichen Bedeutung etwas, das die Haut berührt, dies muss nicht unbedingt eine Peitsche sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort jedoch nur so verstanden, was aber nicht korrekt ist.


Wenn sich die Menschen nicht nach dem Koran richten und seine Gesetze nicht - oder nur halb - anwenden, können wir nicht dem Koran Grausamkeit vorwerfen. Der Koran ist nicht grausam, er wurde nur grausam verzerrt und interpretiert.

So können wir zusammenfassen:

  • der Prophet Gottes richtete immer nur nach dem Buche Allahs
  • im Buche Allahs wird keine bestimmte Strafe für „fahischa“ erwähnt
  • die vergleiche der oben erwähnten Verse zeigen, dass eine Todesstrafe ausgeschlossen ist
  • die Steinigung wird nirgends im Buch auch nur angedeutet


Woher kommt dann die Steinigung?

Es wurde versucht, durch Einschleusung gewisser Hadithe, die Steinigung in den Islam als Strafe zu verankern, was leider auch gelungen ist. Wir lesen beispielsweise folgenden Hadith, der Umar ibn al Khattab, dem zweiten Khalif zugeschoben wird:

Muslim B017, N4194:
 Abdullah bin Abbas erzählte, daß Umar bin Khattab auf der Kanzel  des Gesandten Allahs stand und sagte: Wahrlich, Allah sandte Mohammed die Wahrheit und sandte auf ihn hernieder das Buch, und die Steinigungsverse waren darin enthalten. Wir rezitierten sie, behielten sie in unserem Gedächtnis und verstanden sie. Allahs Bote bestätigte die Steinigung bis zum Tode für den Ehebrecher und die Ehebrecherin in seinen Urteilen, wir wandten die Strafe der Steinigung bis zum Tode auch an. Ich muss leider eingestehen, daß die Menschen das in der Zwischenzeit vergessen haben und womöglich sagen: „Wir finden die Strafe der Steinigung nirgends in Allahs Buch“, und deshalb vernachlässigen sie die Pflicht, die von Allah vorgeschrieben wurde. Die Steinigung ist eine Pflicht, die im Buche Allahs niedergelegt ist, dies für verheiratete Männer und Frauen wenn Ehebruch vorliegt der durch Zeugenaussagen, Schwangerschaft oder Geständnis bewiesen ist.

Bukhari V8 B82 N816 berichtet von Ibn Abbas:
 Umar sagte: „Ich fürchte, daß nachdem viel Zeit verflossen ist die Menschen sagen werden: Wir finden keine Verse über das Steinigen im Heiligen Buch, und dann konsequenterweise in die Irre gehen indem sie die Verpflichtung vernachlässigen, die Allah geoffenbart hat. Ich bestätige, daß die Strafe der Steinigung vollzogen wird an demjenigen, der illegalen Sexualkontakt hat, wenn er schon verheiratet ist und wenn die Straftat von Zeugen oder durch Bekenntnis bestätigt oder durch Schwangerschaft bewiesen ist.“ Sofyan fügte bei: „Ich habe diesen Bericht auf dieselbe Weise in Erinnerung."



Oder es werden fantasievolle Geschichten erfunden, um die Strafe als eine „natürliche“ Veranlagung darzustellen

Bukhari V5 B58 N188 berichtet von'Amr bin Maimun:
Während der vorislamischen Zeit der Unwissenheit sah ich einen weiblichen Affen, der von einer Anzahl anderer Affen umgeben war. Diese haben das Weibchen gesteinigt, weil es sich une unerlaubtem Beischlaf hingegeben hat. Auch ich habe dann beim Steinigen geholfen.

In die gleiche Kategorie gehört sicher der berühmte Hadith über die Ziege, welchen den Koranvers über die Steinigung gefressen haben soll.
Die Hauptaussage dieser Erzählungen können wir entnehmen, dass das Buch Allah nicht komplett sei und wir weitere Quellen benötigen, um die richtige Strafe zu finden.
Es stellt sich die Frage: glauben die Muslime wirklich an den Koran?
Die Muslime lehnen die Bestrafung im Buche Allahs ab und suchen sich ihre „Beweise“ anderorts zusammen. Entweder aus längst überholten Rechtsquellen wie der Thora oder in den ungesichererten Überlieferungen. Wenn jemand sie darauf anspricht, wird man als Kafir (Ungläubiger) oder Muschrik (Heuchler) bezeichnet.

68.36-38
Was ist mit euch? Worauf gründet ihr euer Urteil?Oder habt ihr etwa eine (andere ) Offenbarung, die ihr studiert? Und in der ihr alles findet, was ihr zu finden wünscht?“

45.6
Diese Zeichen Gottes übermitteln wir dir, die Wahrheit darlegend. An welchen anderen Hadith, wenn nicht an Gottes, wollen sie denn glauben?“

Die Zeichen Gottes sind klar. Es bleibt nur, sie zu akzeptieren oder sie hinter den Rücken zu werfen. Am Tage des Gerichtes wird entschieden werden, über alles, was wir uneinig sind. Ich bitte darum, nicht zu jenen zu gehören, von denen der Gesandte in diesem Vers spricht:

25.30
Und der Gesandte wird sagen: O, mein Erhalter!Mein Volk sieht diesen Koran an, als etwas, was aufgegeben werden soll!“



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